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An den Laderampen

Für ein erfolgreiches Miteinander...

Für ein erfolgreiches Miteinander an den Laderampen:

 

Die drei Logistikverbände BGL, DSLV und BWVL haben einen gemeinsamen Flyer über die rechtliche Situation bei der Anlieferung von Waren an den Handelsrampen erstellt.

Sie bieten damit Frachtführern, Spediteuren und im Werkverkehr anliefernden Unternehmen sowie Warenempfängern einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Beteiligten, wie sie sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) 2017 ergeben. Denn wenn vertragliche Absprachen fehlen, greifen diese Regelungen unmittelbar.

 

Hintergrund: Die Situation im logistischen Alltag entspreche allzu oft nicht den gesetzlichen Regelungen, stellen die Verbände fest. Zu häufig würden Lkw-Fahrer zur Entladung der Fracht herangezogen, obwohl hierfür keine rechtliche Verpflichtung seitens des Transportunternehmens bestehe. Zudem verzögern vorab nicht vertraglich vereinbarte, zeitintensive Arbeiten für die Fahrer, wie das Abpacken von Mischpaletten oder das Entfernen von Verpackungsmaterialien, die eigentliche Warenanlieferung.

 

Deshalb wollen die Verbände mit dem Flyer für mehr Rechtssicherheit sorgen.

 

Unverändert bestehe an den Warenlagerrampen des Handels aus Sicht der Verbände dringender organisatorischer Handlungsbedarf.

Auch das Berufsbild des Kraftfahrers könnte wieder aufgewertet werden, wenn diese nicht mehr als Entladehelfer missbraucht würden. (la)