Das kann sich ändern
Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie 2018/645 in deutsches Recht umsetzen, um somit die Überwachung und Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer zu erleichtern. Der EU-Richtlinie entsprechend seien die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Weiterbildungen der Berufskraftfahrer an den konkreten Bedarf und den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Des weiteren sind die Mitgliedsstaaten dazu angehalten, ein Register zu errichten, welches den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungen ermöglicht.
Diese Änderungen und die damit einhergehende Verordnung soll bereits zum Jahresende in Kraft treten.