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MAUT : Belgien

Was ändert sich ab dem 01. Januar 2018?

Die drei belgischen Regionen haben beschlossen, dass:

 

  • ab dem 01. Januar 2018 die Fahrzeuge mit der Fahrzeugkategorie N1, der Karosserienummer BC und Sattelzugmaschinen von 3,5 Tonnen oder weniger als mautpflichtig in Belgien eingestuft werden. Diese Fahrzeuge müssen somit ab dem 01. Januar 2018 über eine funktionierende On Board Unit (OBU)  verfügen, um mit den belgischen Kilometergebührenvorschriften konform zu sein.
  • die Mauttarife in Wallonien angepasst und neue mautpflichtige Straßen in Flandern und Wallonien hinzugefügt werden. Für die Emissionsklassen EURO 5 und EURO 6 gelten ab diesem Datum in Flandern und Brüssel verschiedene Preise.
  • der Betrag der Geldbußen angpasst wird.

 

Außerdem wird ab dem 01. Januar 2018 bei Satellic die Periodizität der zweimonatlichen Rechnungen angepasst. Es erfolgt der Wechsel zu einer festen Abrechnungsperiode. Der Rechnungszeitraum für die erste Monatshälfter endet am 15. des Monats. Der Rechnungszeitraum für die zweite Monatshälfte endet am letzten Tag des Monats. Die Rechnungen selbst werden in den Tagen nach dem Abschlussdatum erstellt. Es ist daher durchaus möglich, dass Ihre Rechnungsperiode zwar am 15. Januar abgeschlossen ist, die Rechnung aber tatsächlich erst zwischen dem 16. und dem Ende des Monats im Road User Portal zur Verfügung steht.