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Multilaterale Vereinbarung

Neue Vereinbarungen über Berufskraftfahrerschulungen und Bescheinigungen

Gemäß des BMVI wird Deutschland die folgende Aussage über die Multilaterale Vereinbarung in den kommenden Tagen unterzeichnen und anwenden!

 

Gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR

 

"Die Multilaterale Vereinbarung M 324 wird durch die Multilaterale Vereinbarung M 330 fortgesetzt. Danach gelten Ausnahmeregelungen für die Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulungen und die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, die in der Zeit zwischen 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 abgelaufen wären. Die Bescheinigungen bleiben bis zum 28. Februar 2021 gültig."

 

Hier gelangen Sie zur Vereinbarung:

http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html.