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Neue Fristenregelung gemäß EU-Verordnung 2020/0068 (COD)

Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen wurde aufgrund der derzeitigen Situation angepasst.

Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, gilt als um sieben Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen Ablaufdatum verlängert (Art. 3 der EU-VO COVID 19).