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Neues Datenschutzrecht ab Mai 2018

Jeder ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen...

Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung.

 

Bestimmungen für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, Pflichten der Verantwortlichen, Schadenersatzansprüche von Betroffenen und Bußgeld Straftatbestände (bis zu 4 % des Jahresumsatzes pro Verstoß) wurden neu geregelt.

 

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

 

Die neuen Datenschutzregeln sowie ein Verbandsmodell zur Umsetzung Ihrer Pflichten will der VSH e.V. am Dienstag, 06.02.2018, 17.00 Uhr beginnend, im Haus der Logistik vorstellen.

 

Für mehr Informationen und Terminvereinbarung steht Ihnen gerne der

 

VSH e.V.

Herr Frank Wylezol

Tel: 040 / 25 45 01 701

 

zur Verfügung.