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Neues vom Lkw-Kartell

Zweite Klage in Vorbereitung!

Die Ansprüche für mehr als 100.000 Lkw sind europaweit für Ende des Jahres 2017 als einzureichende Klage an die financialright claims GmbH abgetreten worden.

 

Die Klage wird bis Ende des Jahres 2017 eingereicht. Aufgrund der Erfahrung in anderen Fällen ist es wahrscheinlich, dass unter der Berücksichtigung geschuldeter Zinsen netto mindestens 10 % des gezahlten Lkw-Kaufpreises bzw. der gezahlten Leasingraten rückzahlbar sind. Der im Lkw-Kartell tatsächlich eingetretene Schaden wird derzeit noch näher bestimmt.

 

Aufgrund der großen Resonanz, die die erste Klagewelle gefunden hat, können sich Abnehmer von Lkw auch weiterhin bei der financialright claims GmbH registrieren lassen. Die financialright bereitet zusammen mit dem BGL ein weiteres Sammelverfahren für eine zweite Klage Ende 2018 vor. Bei dieser können zwar Ansprüche aus der Zeit vor 2003 aus Verjährungsgründen nicht mehr berücksichtigt werden – sollte das Gericht jedoch ein Nachwirken des Kartells feststellen, können auch Schadensersatzansprüche für nach Januar 2011 gekaufte Lkw geltend gemacht werden!

 

Für mehr Informationen melden Sie sich gerne bei dem

Verband Straßengüterverkehr und Logistik Hamburg e.V.

Herr Frank Wylezol

Tel: (040) 25 45 01 70.