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der SVG Mecklenburg-Vorpommern

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ÜBERGANGSREGELUNG ZUR VERLÄNGERUNG DER FAHRERLAUBNIS FÜR LKW UND BUS

Berufskraftfahrer-Qualifikation

 

Am 06.01.2021 wurde für Mecklenburg-Vorpommern folgende neue Übergangsregelung getroffen:


Ist die Schlüsselzahl 95 nach dem 30. November 2020 abgelaufen, kann die 95 auch ohne Vorlage der erforderlichen Weiterbildungsbescheinigungen bis zum 30. Juni 2021 zuerkannt werden. Die Verlängerung soll durch die Neuausfertigung des Führerscheins erfolgen. Bei der Antragstellung muss glaubhaft erklärt werden, dass keine Weiterbildungen in zumutbarer Entfernung angeboten werden.

Führerscheine

Am 06.01.2021 wurde für Mecklenburg-Vorpommern folgende neue Übergangsregelung getroffen:


Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE, D1E werden ohne Vorlage der Nachweise nach den Anlagen 5 und 6 der FeV bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Beantragung der Verlängerung bei der Fahrererlaubnisbehörde muss vor Ablauf der Befristung erfolgen. Die Verlängerung soll regelmäßig durch die Neuausfertigung des Führerscheins mit entsprechender Jahresfrist erfolgen. Der Antragsteller muss glaubhaft erklären, dass die ärztlichen Untersuchungen in zumutbarer Entfernung nicht angeboten werden.