Die neuen Änderungen des BMVI
Wir haben Ihnen hier die zum Teil bereits am 20. August in Kraft getretenen Neuregelungen der Sozialvorschriften des Bundesverkehrsministeriums (BMVI)
im Bezug auf das EU-Mobilitätspaket Teil I aufgelistet.
- Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen
- Möglichkeit der Fahrerinnen und Fahrer, regelmäßig an ihren Wohnsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens zurückzukehren
- Verkürzung der Wochenruhezeiten
- Sichere Parkflächen
- Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall
- Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
- Intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Version
Die vom BMVI erstellte Auslegungshilfe zu jedem der o.g. Punkte finden Sie hier.