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Die neuen Änderungen des BMVI

Was LKW-Fahrerinnen und Fahrer nun beachten müssen

Wir haben Ihnen hier die zum Teil bereits am 20. August in Kraft getretenen Neuregelungen der Sozialvorschriften des Bundesverkehrsministeriums (BMVI)

im Bezug auf das EU-Mobilitätspaket Teil I aufgelistet.

 

  • Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen
  • Möglichkeit der Fahrerinnen und Fahrer, regelmäßig an ihren Wohnsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens zurückzukehren
  • Verkürzung der Wochenruhezeiten
  • Sichere Parkflächen
  • Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall
  • Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
  • Intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Version

 

Die vom BMVI erstellte Auslegungshilfe zu jedem der o.g. Punkte finden Sie hier.