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Maut : Neue Mitwirkungspflicht ab 01.01.2019

Gewichtsklasse auf der OBU einstellen!

Zum 01. Januar 2019 werden neue Tarife für die deutsche Lkw-Maut eingeführt. Für die Fahrer sind in dem Gesetzentwurf bereits neue Mitwirkungspflichten enthalten.

Seit Juni 2018 wird bereits die Gewichtsklasse auf den On-Board Units angezeigt. Die Eingabe war bisher freiwillig.

Ab dem 01. Januar 2019 ist die Eingabe der Gewichtsklasse auf der OBU verpflichtend und zwingend erforderlich.

Bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht muss zusätzlich die Anzahl der Achsen angegeben werden.

Bei geringerem zulässigem Gesamtgewicht ist die Angabe der Anzahl der Achsen freiwillig möglich.

 

Wird die Gewichtsklasse nicht eingestellt, führt das zur Ahndung und Nacherhebung der Mautbeträge.

 

Der Mautsatz je Kilometer setzt sich zusammen aus den drei Mautteilsätzen:

  • Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse
  • Verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse
  • Verursachten Lärmbelästigungskosten mit 0,002 €

 

Wichtiger Hinweis: Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen werden, abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliege Lasten werden nicht berücksichtigt.