Aktuelle News

der SVG Mecklenburg-Vorpommern

News  /  SVG News  /  Aktuelle News

Mundschutz Verbot im Straßenverkehr

Mundschutz am Steuer- dass wird richtig teuer

Das Tragen eines Mundschutzes als Fahrer eines Fortbewegungsmittels, welcher das Gesicht bedeckt ist ein Vergehen, denn bei Verkehrsverstößen muss eine eindeutige Identifizierung trotzdem möglich bleiben. Der Polizei-Sprecher Michael Däumich des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld, verwies auf den Paragrafen § 23 der deutschen Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“

„Der Mundschutz muss nicht komplett abgenommen werden“ fügte der Polizeihauptkommissar hinzu. Der Mundschutz darf getragen werden, unter der Voraussetzung, dass dieser unter das Kinn gezogen wird. Bei Missachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.