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Dritte Klagewelle gegen das Lkw-Kartell

03.07.2025

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Der BGL-Kooperationspartner Truck ReClaim hat Ende Juni 2025 Klage gegen das Lkw-Kartell eingereicht. Insgesamt werden Ansprüche der beteiligten rund 1.000 Unternehmen für fast 15.000 Lkw-Beschaffungsvorgänge in zwei Klagen geltend gemacht. Unterstützt wird die BGL-Verbandsinitiative von den Partnerverbänden Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., BWVL Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e.V. und DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

Insgesamt unterstützt der BGL damit drei Sammelklage-Projekte gegen das Lkw-Kartell, um für seine angeschlossenen Transportlogistikunternehmen Recht zu schaffen.

Hintergrund:

Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben ihre Teilnahme am Kartell im Rahmen eines sog. Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt. Einzig Scania hat sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und zog gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte. Am 1. Februar 2024 hatte der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden, dass Scania zurecht für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit dem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR bestraft wurde. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle Schäden haftet, die dieses verursacht hat. Während der von Scania angestrengten Gerichtsverfahren war die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt – lief also nicht weiter. Damit ist jedenfalls noch keine Verjährung von Ansprüchen gegen Scania eingetreten. Hinzu kommt die juristische Besonderheit: Da Scania gesamtschuldnerisch für alle anderen Kartellanten haftet, können im Rahmen einer Anspruchsdurchsetzung gegen Scania auch die Beschaffungsvorgänge der erworbenen Lkw der Marken MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco geltend gemacht werden.

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