Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Für Transportunternehmen bedeutet das: Sie sollten ihre Personalkosten und Lohnabrechnungen rechtzeitig überprüfen. Auch bei der Beauftragung ausländischer Frachtführer können die deutschen Mindestlohnvorschriften eine Rolle spielen.
Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von derzeit 13,90 Euro auf 14,90 Euro brutto je Zeitstunde. Die Erhöhung ist bereits verbindlich beschlossen. Sie betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer, für die der gesetzliche Mindestlohn gilt - unabhängig von ihrer Nationalität.
Was bedeutet die Erhöhung für Transportunternehmen?
Unternehmen sollten vor dem Jahreswechsel prüfen, ob ihre Lohnabrechnung den neuen Mindestlohn berücksichtigt. Besonders relevant ist das bei Beschäftigten mit niedrigen Stundenlöhnen sowie bei geringfügig Beschäftigten.
Neben dem Stundenlohn sollten Unternehmen auch die Arbeitszeiten und die tatsächlich gezahlte Vergütung im Blick behalten. Entscheiden ist, dass der gesetzliche Mindestlohn für die maßgeblichen Arbeitsstunden eingehalten wird. Die Erhöhung kann außerdem Auswirkungen auf die gesamten Personalkosten haben.
Was gilt bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Frachtführern?
Deutsche Unternehmen, die Aufträge an ausländische Transportunternehmen vergeben, sollten wissen, dass bei bestimmten Transportleistungen in Deutschland die deutschen Entlohnungsvorschriften gelten können.
Das betrifft insbesondere Kabotageverkehre innerhalb Deutschlands und bestimmte grenzüberschreitende Transporte. Für reine Transitfahrten und bilaterale Transporte gelten dagegen grundsätzlich Ausnahmen von den besonderen Entsenderegeln für Kraftfahrer.
Ob die deutschen Mindestlohnvorschriften anzuwenden sind, hängt von der konkreten Transportleistung ab. Die Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns treffen dabei grundsätzlich den jeweiligen Arbeitgeber. Deutsche Auftraggeber sollten die rechtlichen Anforderungen bei der Vergabe grenzüberschreitender Transportaufträge kennen und die Zusammenarbeit entsprechend gestalten.
Jetzt vorbereiten
Transportunternehmen sollten die Zeit bis zum Jahreswechsel nutzen, um ihre Lohnabrechnung zu überprüfen und die Personalkostenplanung für 2027 anzupassen. Wer mit ausländischen Frachtführern zusammenarbeitet, sollte außerdem darauf achten, dass die jeweils geltende Entsende- und Entlohnungsvorschriften berücksichtigt werden.
Weitere Informationen:
Gesetzlicher Mindestlohn - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
EU-Vorschriften für die Entsendung von Kraftfahrern
Hinweis: Die konkrete Anwendung der Mindestlohn- und Entsenderegeln hängt vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis und der Transportleistung ab. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.





