Datenschutzberatung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht länger nur eine Option, sondern Pflicht:

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.

 

Allerdings nur für Unternehmen die:

 

  • bei einem automatisierten Verfahren mindestens 10 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder
  • bei einer nicht automatisierten Datenverarbeitung mindestens 20 Personen mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung beschäftigen.

Unser Beratungsangebot:

 

  • Erst-Check
  • Unterstützung zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
  • Unterstützung und Beratung zu Arbeitsanweisungen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen z. B.:

    - Internet- und E-Mail-Nutzung

    - E-Mail-Archivierung

    - Zeiterfassung

  • Individuelle Analyse der Schwachstellen und der Ist-Situation
  • Individuelle Prozessberatung
  • Unterstützung zur Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Beratung rund um Datenschutz und Datensicherheit
  • Beratung für Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
  • Prüfung der Internetseite
  • Mitarbeiterunterweisung auf Wunsch

 

Wir erstellen jedem Kunden ein individuelles Angebot,

genau Ihren Bedürfnissen angepasst.

Ansprechpartner

Telefon: 040 25450-0

info@svg-hamburg.de