Förderprogramm "EEN"

Im Rahmen des Förderprogramms "EEN" werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.

 

Mit dem Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) sollen die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima reduziert werden.

Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse zur Förderung der Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

 

Das Förderprogramm ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristet.

 

Eine Förderfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn der Förderantrag vor Eingehen einer verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Fahrzeuges (verbindliche Bestellung, Abschluss des Kaufvertrags oder des Gebrauchs-überlassungsvertrags) gestellt wurde.

Zuwendungsberechtigt sind auch hier Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind.

 

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Antriebsart des Fahrzeugs.

 

Bezuschusst werden die Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um anstelle eines Lkw oder einer Sattelzugmaschine mit Dieselantrieb und der Schadstoffklasse VI einen vergleichbaren Lkw mit einem Antrieb nach Nummer 2.1 der „EEN“-Förderrichtlinie zu erwerben (Differenzbetrag).

 

Für die einzelnen Antriebsarten sind folgende Zuschüsse pauschal festgesetzt:

  • Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas - CNG): 8.000 Euro pro Fahrzeug
  • Flüssigerdgasantrieb (Liquified Natural Gas - LNG): 12.000 Euro pro Fahrzeug
  • Elektroantrieb bis einschließlich 12 t zul. Gesamtgewicht: 12.000 Euro pro Fahrzeug
  • Elektroantrieb ab 12 t zul. Gesamtgewicht: 40.000 Euro pro Fahrzeug

 

Der Zuschuss darf jedoch 40 % der Investitionsmehrkosten nicht überschreiten. Bei Überschreiten werden die vorgenannten Pauschalen entsprechend gemindert.

 

Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen und Kalenderjahr beträgt 500.000 Euro.

 

Mehr erfahren Sie auf der Webseite: BAG

Ansprechpartner

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Torsten Fleuren

Telefon: 040 25450-158

Mobil: 0151 16140939

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