Ziel dieses neu aufgelegten Programms ist die Erhöhung
der Verkehrssicherheit durch Förderung
- der Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen sowie
- der Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.
Was wird gefördert?:
Gefördert wird die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen mit maximal 1.500 € je Fahrzeug.
Neufahrzeuge: Systemkosten
Nachrüstung von Kraftfahrzeugen: System- und externe Einbaukosten
Kraftfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie sind
- Nutzfahrzeuge mit einer zGM mehr als 3,5 t,
- Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitzplatz,
die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder nicht-öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.
Mehr erfahren Sie auf der Webseite: BAG