Notfallmanagement im Straßenverkehr III.

Sichern - bergen - helfen

Das Seminar vermittelt bzw. aktualisiert Kenntnisse über das Verhalten bei Notfällen im Straßenverkehr. Das Absichern einer Unfallstelle, das Bergen von verletzten Personen aus einem Fahrzeug sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen werden ebenso erarbeitet wie das Verhalten bei Pannen und Notfällen im Tunnel, bei Fahrzeugbränden sowie bei Gefahrgutunfällen. Das Seminar ersetzt nicht die Ausbildung in Erster Hilfe.

 

 

Termine Banzkow

auf Anfrage
08:00 - 16:30 Uhr
auf Anfrage

* zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.
Sprechen Sie uns an!  Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!

Termine Neubrandenburg

auf Anfrage
08:00 - 16:30 Uhr
auf Anfrage

* zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.
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Termine Rostock

auf Anfrage
08:00 - 16:30 Uhr
auf Anfrage

* zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten

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Kenntnisbereiche

  •  3 (3.1, 3.3, 3.5)

 

Inhalte

  • Verhalten an der Unfallstelle
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Weitere Erste Hilfe-Maßnahmen
  • Notrufeinrichtungen
  • Ausstattung komplett?

 

Lernziele

Die Teilnehmer werden

  • dafür sensibilisiert, dass in ihrem Berufsalltag Notfallsituationen jederzeit auftreten können, die schnelles und umsichtiges Handeln erfordern
  • verschiedene Notfallsituationen gedanklich durchspielen und Entscheidungshilfen zu deren Einschätzung erhalten
  • in der Lage sein, beim Auftreten der besprochenen Notfallsituationen angemessen zu reagieren
  • ausgewählte Hilfstechniken und -maßnahmen kennen und anwenden können
  • bereit sein, bei einem Notfall aktiv und effizient zu handeln

 

Dauer

  • 1 Tag á 7 Unterrichtsstunden

 

Zielgruppe

  • Lkw Fahrer
  • Bus Fahrer
  • KEP (Kurier-, Express- und Postdienstleister)

 

Rechtlichengrundlagen

  • BKrFQG - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • BKrFQV - Berufskraftfahrer Qualifikations-Verordnung
  • mehr Informationen -> BAG

 

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung gemäß BKrFQV 
  • Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist in Kombination mit vier weiteren Nachweisen für die geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis bei der zuständigen Behörde verwendbar.

 

Gültigkeit

  • Die Teilnahmebescheinigungen sind ab Ausstellung fünf Jahre gültig.

 

  

Fördermöglichkeiten

  • Bildungsgutschein - Für Kunden des Jobcenters und der Agentur für Arbeit

 

Hinweis

  • Es gelten die Teilnahmebedingungen und die AGB der SVG Handel- und Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH

 

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.

 

FAQ Schulungen nach BKrFQG (Module 95)

Ansprechpartner

Rena Brünner

Weiterbildung

Telefon: 040 25450-113

r.bruenner[at]svg-hamburg.de