Weiterbildungsförderung Beschäftigter

ehemals WeGebAU

Weiterbildungsförderung Beschäftigter ehemals WeGebAU

 

Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter zum Lkw- oder Busfahrer durch Unterstützung der Agenturen für Arbeit anhand von Fördermitteln.

 

Wir befinden uns in einem Zeitalter in dem die Digitalisierung stetig zunimmt und die Welt im Wandel ist. Dies bezieht sich auch auf Weiterbildungen und Qualifizierungen. In erster Linie sind es die Arbeitgeber die dazu angehalten sind, Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei qualifikatorischen Aspekten zu unterstützen und zu fördern. 

 

Die Unternehmen haben dabei die Möglichkeit, Fördermittel durch die Agenturen für Arbeit (BA) zu erhalten. Somit richten sich die Leistungen der Weiterbildungsförderungen nicht mehr länger nur an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Personen ohne Berufsabschluss können von diesen Leistungen profitieren und bekommen dadurch die Möglichkeit, ihrem überdurchschnittlich hohen Risiko der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

 

Eine berufliche Weiterbildung kann gefördert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grundvoraussetzung für die Förderung einer Weiterbildung bleibt in jedem Fall die Notwendigkeit einer Weiterbildung. Aber auch ein beratendes Gespräch durch die Agentur für Arbeit gehört zu den Voraussetzungen um eine Weiterbildung gefördert zu bekommen. Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht jedoch nicht!

 

Die Entscheidungsträger für oder gegen eine Förderung einer Weiterbildung sind hierbei die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter. Die Grundlage für eine Entscheidung wird dabei auf Grundlage der Gesetztesauslegung nach § 81 SGB III getroffen. Bei geringfügig Qualifizierten oder arbeitslosen hingegen ist die Grundlage die Auslegung nach § 82 SGB III. Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in einem Beschäftigungsverhältnis gilt die Auslegung nach § 106a SGB III.

 

Bei Fragen zum Thema Weiterbildungsförderung Beschäftigter stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ansprechpartner

Andrea Schatte

Lehrgangsleitung AZAV

Telefon: 040 25450-112

 

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