
Wir bieten vielfältige und praxisorientierte berufsspezifische Seminare im gewerblichen Bereich an.
Brandschutzhelfer*
Durch die Teilnahme an unserem Kurs kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2. Maßnahme gegen Brände.
Zu den Terminen
Anschlagen von Lasten
Nach der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 (bisherige BGR 500) darf der Unternehmer mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind.
Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte
Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Der zweitägige Lehrgangehrgang befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten für ihre neuen, komplexen, gleichwohl aber auch interessanten Aufgaben im Unternehmen. Der Kurs ist branchenübergreifend anwendbar.