SVG Fahrerschulungen (Module 95)

mit den 5 Modulen zur Schlüsselzahl 95 (nach BKrFQG)

Was ist BKrFQG?

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt EU-weit die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer vor, um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Die Schulungen nach BKrFQG sind auch als die Module 95, die für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" im Führerschein steht, bekannt.

Was sind die LKW Module?

Wer einen LKW über 3,5 t bewegt und damit seinen Führerschein gewerblich nutzt, ist seit dem 10.09.2009 verpflichtet alle fünf Jahre tätigkeitsbezogene Kraftfahrer-Weiterbildungen, die 5 Module, im Bereich der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, zu absolvieren. Durch die regelmäßigen Weiterbildungen sollen die Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Umweltschutzes gewährleistet werden.

Die Teilnahme an den 5 Modulen wird durch Teilnahmebescheinigungen und dem Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in dem Führerschein nachgewiesen. Gleiches gilt seit dem 10.09.2008 für die Personenbeförderung mit den Führerscheinklassen D/DE (Bus).

 

Die Dauer und die Inhalte der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (5 Module) werden von der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Derzeit sind es 35 Stunden, von der jede Unterrichtseinheit pro Modul mindestens 7 Stunden betragen muss.

Was sind die Kenntnisbereiche und welche gibt es?

  • Kenntnisbereich 1

    Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

  • Kenntnisbereich 2

    Anwendung der Vorschriften

  • Kenntnisbereich 3

    Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Wer muss die 5 Module für die Führerschein Eintragung der Schlüsselzahl „95“ absolvieren?

LKW-Fahrer die einen LKW über 3,5 t bewegen sowie Omnibus-Fahrer die für die Personenbeförderung mit den Führerscheinklassen D/DE und somit gewerblich auf den Straßen unterwegs sind, müssen die fünf Module absolvieren, um die Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein eintragen zu lassen.

 

Entgegen anders lautender Meldungen gilt die Weiterbildungspflicht oft auch für Handwerksbetriebe, Baubetriebe und zahlreiche andere Branchen.

Wie lange sind die Module gültig?

Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigungen, die nach der Teilnahme an den BKF-Weiterbildungen (Modulen) ausgestellt werden, beläuft sich auf fünf Jahre. Danach müssen die Berufskraftfahrer-Weiterbildungen (Module) erneut besucht und Teilnahmebescheinigungen erneut ausgestellt werden.

Wann muss der Führerschein verlängert werden?

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird höchstens für folgende Zeiträume erteilt:

  • Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
  • Klassen C, CE: für fünf Jahre
  • Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.

 

(Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 FeV)

Was brauche ich um den LKW Führerschein zu verlängern?

Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Foto
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • alter Führerschein
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Bescheinigung vom Allgemeinmediziner

 

Der Lkw-Führerschein darf nur dann gewerblich genutzt werden, wenn neben den anderen Unterlagen auch die fünf Teilnahmebescheinigungen der 5 Module für die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ vorliegt. Die Teilnahmebescheinigungen erhalten Sie, wenn Sie die BKF-Weiterbildungen absolviert haben.

Was kostet die Führerscheinverlängerung?

Die Kosten für die Verlängerung des Führerscheins bestehen aus verschiedenen Teilen.

  • Das augenärztliche Gutachten kostet je nach der Region etwa 80 € bis 100 €.
  • Die ärztliche Untersuchung kostet etwa 30 € bis 50 € und darf nicht älter als ein Jahr alt sein.
  • Bei der Führerscheinstelle müssen Sie ungefähr mit 40 € für den neuen Führerschein rechnen.

Die Gesamtkosten hängen von der Region ab, es können also Abweichungen entstehen.

Gibt es Ausnahmen bei den Schulungen (Modulen)?

Die Teilnahme an den BKF-Weiterbildungen zum Erwerb der Schlüsselzahl 95 ist für LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben, die einen LKW gewerblich nutzen. Dennoch gibt es bei den 5 Schulungen Ausnahmen.

Keine Kraftfahrer-Weiterbildung benötigen demnach Fahrer, die zum Beispiel mit Fahrzeugen unterwegs sind:

 

  • deren Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten
  • die von der Polizei des Bundes und der Länder, dem Zolldienst, der Bundeswehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz oder der Feuerwehr eingesetzt werden oder deren Anordnung unterliegen
  • die nach Landesrecht zu anerkannten Rettungsdiensten zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • die zur Reparatur- oder Wartungszwecken, zum Zweck der technischen Entwicklung oder zu technischen Untersuchungen eingesetzt werden
  • die das Material oder die Ausrüstung, welches vom Fahrer zur Ausübung seines Berufes genutzt wird, sofern es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt (Handwerkerregelung)
  • die für Ausbildungsfahrten für den Erwerb des Führerscheines, die Grundqualifikation oder Weiterbildungen handelt
  • die zur Beförderung von Personen oder Gütern für private Zwecke genutzt werden.

Lkw-Führerschein Verlängerung verpasst?

Wird zu gewerblichen Zwecken eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr, ohne die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ getätigt, muss mit einem hohen Bußgeld gerechnet werden. Sie haben die Möglichkeit die fünf Berufskraftfahrer-Weiterbildungen nachträglich zu absolvieren, dürfen aber in der Zwischenzeit nicht gewerblich mit dem Lkw oder dem Omnibus fahren.

Ansprechpartner

Rena Brünner

Weiterbildung

Telefon: 040 25450-113

r.bruenner[at]svg-hamburg.de