Anschlagen von Lasten

Nach der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 (bisherige BGR 500) darf der Unternehmer mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind.

Termine

auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage

* zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.
Sprechen Sie uns an!  Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!

Inhalte

Rechtliche Grundlagen

  • Übersicht über das geltende Regelwerk 

  • Aussagen der Betriebssicherheitsverordnung 

  • Berufsgenossenschaftliche Vorgaben (DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500)) 

     

Physikalische Grundbegriffe

  • Lastenverteilung 

  • Schwerpunktlage 

  • Neigungswinkel 

     

Einsatz und Auswahl von Anschlagmitteln

  • Rechte und Pflichten des Anschlägers 

  • Sicherer Transport von Lasten 

  • Arten von Anschlagmitteln 

  • Auswahl von Anschlagmitteln 

  • Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten 

  • Gefahrenbereiche 

  • Lagerung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln 

  • Vermeidung von Schäden 

  • Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden 

Dauer

  • 1 Tag á 7 Unterrichtsstunden

 

Zielgruppe

  • Anschläger
  • Kranführer
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte

 

Abschluss

  • Zertifikat
  • Anschlägerausweis 

 

Hinweis

  • Es gelten die Teilnahmebedingungen und die AGB der SVG Hamburg eG

 

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.

Ansprechpartner

 Herr Torsten Fleuren

Telefon: 040 25450-158

t.fleuren[at]svg-hamburg.de