
Nach der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 (bisherige BGR 500) darf der Unternehmer mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind.
Termine
* zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.
Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!
Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Übersicht über das geltende Regelwerk
Aussagen der Betriebssicherheitsverordnung
Berufsgenossenschaftliche Vorgaben (DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500))
Physikalische Grundbegriffe
Lastenverteilung
Schwerpunktlage
Neigungswinkel
Einsatz und Auswahl von Anschlagmitteln
Rechte und Pflichten des Anschlägers
Sicherer Transport von Lasten
Arten von Anschlagmitteln
Auswahl von Anschlagmitteln
Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Gefahrenbereiche
Lagerung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
Vermeidung von Schäden
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Dauer
- 1 Tag á 7 Unterrichtsstunden
Zielgruppe
- Anschläger
- Kranführer
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Abschluss
- Zertifikat
- Anschlägerausweis
Hinweis
- Es gelten die Teilnahmebedingungen und die AGB der SVG Hamburg eG
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.