Förderprogramm "De-minimis"

Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind.


Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das BAG entscheidet aufgrund der vorhandenen Mittel.

 

Sie benötigen neben Ihren allgemeinen Firmenangabe (z.b. Bankverbindung, Eintrag Handelsregister) u.a. folgendes für einen Antrag (De-minimis):

  • Kopie der Erlaubnisurkunde für gewerblichen Güterkraftverkehr (EU-Lizenz)
  • Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I, mit Stichtag 01.12.2018 auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge über 7,5 t

 

Mehr erfahren Sie auf der Webseite: BAG

Das Förderprogramm De-minimis wird in der Förderperiode 2024 am 05.02.2024 fortgesetzt – allerdings unter dem neuen Namen „Umweltschutz und Sicherheit (US)“.

 

Anträge können ab dem 5. Februar 2024, 09.00 Uhr bis zum 31. Mai 2024 elektronisch über das eService-Portal beim BALM gestellt werden.

Die Antragsformulare werden rechtzeitig vor Antragsbeginn vom BALM bereitgestellt. 

 

Gerne werden wir als Dienstleister für Sie unterstützend tätig.

 

Bei Fragen zum Ablauf und den Konditionen kontaktieren Sie uns gerne vorzugsweise per Mail an us[at]svg-hamburg.de