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Maut: Deutschland - Neue Tarife seit 01.10.2021

Seit Anfang Oktober gelten für die Lkw Maut in Deutschland neue Tarife. Gleichzeitig wurde die Mautbefreiung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen neu geregelt.

Seit Anfang Oktober gelten für die Lkw Maut in Deutschland neue Tarife. Gleichzeitig wurde die Mautbefreiung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen neu geregelt.

 

Rückwirkend zum 28.10.2020 sinkt der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten, dem gegenüber steigt der Anteil für die Luftverschmutzungskosten.

 

Die Mauttarife sinken insgesamt pro Kilometer in Abhängigkeit mit der Schadstoffklasse. Der Umfang der Erstattung des Mautteilsatzes Infrastrukturkosten ist von der Gewichtsklasse abhängig. Ab dem 03. November kann die Erstattung beim Bundesamt für Güterverkehr über eine Online-Plattform auf der Website beantragt werden.

 

Bis dahin liegen den Transport- und Logistikunternehmen sämtliche für die Beantragung erforderlichen Abrechnungsdokumente vor. Der Anspruch kann bis Ende 2023 geltend gemacht werden.

 

Was ist für Unternehmen jetzt zu tun?

 

 

  •  Für diejenigen Unternehmen, die sich auf der Internetseite www.mautzurueck.de angemeldet haben und am Angebot der BGL-Kooperationspartner (eClaim/Hausfeld) teilnehmen, haben die Kooperationspartner bereits die Erstattung zu viel gezahlter Maut beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragt.


Die BGL-Kooperationspartner eClaim und Hausfeld setzen auch den Teil der Rückerstattungsansprüche durch, der auf der gesetzlichen Absenkung der Mautsätze im Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 beruht. Die BGL-Kooperationspartner werden die Übermittlung der von den Unternehmen abgefragten Daten an das BAG veranlassen. Dies bedeutet, dass die Kunden von eClaim/Hausfeld insoweit nichts weiter tun müssen.

 

Die BGL-Kooperationspartner eClaim und Hausfeld weisen zudem darauf hin, dass sie gemeinsam mit einem verkehrswissenschaftlichen Gutachter geprüft haben, ob die vom BAG freiwillig angebotene Rückerstattung für den Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 hinreichend hoch ist. Sie sind hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist und dass Transportunternehmen zum Teil deutlich mehr Maut erstattet, verlangen können als das BAG freiwillig auszahlt.


Für die Unternehmen, die am Angebot von eClaim und Hausfeld teilnehmen, werden die BGL-Kooperationspartner individuell prüfen, ob und in welcher Höhe im Einzelfall weitergehende Ansprüche bestehen und bei Bestehen die entsprechenden Ansprüche ebenfalls durchsetzen.

 

  • Unternehmen, die über einen Individualanwalt ihre Rückerstattungsansprüche beim BAG geltend gemacht haben, sollten ihren Anwalt mit Blick auf die Rückerstattungsansprüche aufgrund der Änderung des BFStrMG kontaktieren, falls noch nicht geschehen.

 

 

  • Unternehmen, die bezüglich der Maut-Rückerstattung noch nichts unternommen haben, können sich weiterhin auf dem Internetportal der BGL-Kooperationspartner www.mautzurueck.de anmelden und ihre Ansprüche nicht nur für den Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 (einschließlich des über die freiwillige Erstattung hinausgehenden Teils der Erstattungsansprüche), sondern auch für die in den vergangenen Jahren entrichtete Maut, jedenfalls zurück bis zum 01.01.2018, geltend machen lassen.


  • Alternativ können sich diese Unternehmen auch an ihren Individualanwalt oder direkt an das BAG wenden.

 

Informationen zum europäischen Mautdienst erhalten Sie hier